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INFORMATIONEN » Studienkollegs »
Mecklenburg-Vorpommern
» GREIFSWALD (UNI) |
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| Studienkollegs an wissenschaftlichen Hochschulen |
Informationen rund um das Studium in »
Greifswald. Benutzen Sie die Links für weiterführende Kontaktinfos.
Über Mitteilung wichtiger Änderungen bezüglich Telefon, Fax, eMail, Erreichbarkeit der Links usw. per eMail an
» WEBMASTER@STUDIENKOLLEG.DE würden wir uns freuen.
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| Wohnbevölkerung Insgesamt: |
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| Website: |
» Bilder aus Vorpommern |
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Bewerbung |
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Voraussetzungen zur Aufnahme in das Studienkolleg Greifswald
Antrag auf Zulassung zum Studium / Antragsunterlagen
Die Universität Greifswald ist Mitglied der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (ASSIST) e.V. » www.uni-assist.de. ASSIST prüft ab Mai 2004 Ihre Bewerbungsunterlagen auf das vollständige Vorliegen aller Voraussetzungen für ein Studium. Die Bearbeitungszeit beträgt längstens einen Monat. Die hierfür erhobene Gebühr beträgt 50 Euro (für chinesische Bewerber aufgrund der Vorprüfung durch die Deutsche Botschaft 20 Euro). Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, erhält die Universität Greifswald Ihre geprüften Unterlagen und entscheidet über Ihre Zulassung.
Ausgenommen von diesem Verfahren sind Bewerbungen für ein Teilstudium, für Promotionen, für Masterstudiengänge und das Studienkolleg. Hierfür bewerben Sie sich weiterhin direkt mit vollständigen Unterlagen beim Akademischen Auslandsamt der Universität Greifswald.
Als ausländischer oder staatenloser Studienbewerber mit einem im Ausland erworbenen Schulabschlusszeugnis (Baccalaureat, Attestat, Diploma, Gaocao, A-Levels u.a.) stellen Sie Ihren Antrag an die
Ernst-Moritz-Arndt-Universität
c/o ASSIST e.V.
Helmholtzstraße 2-9
10587 Berlin.
Die direkte Zulassung zum gewünschten Studienfach hängt hauptsächlich davon an, ob Ihr Schulabschluss im Heimatland zum Hochschulstudium berechtigt und als dem deutschen Abitur gleichwertig anerkannt wird.
Falls Sie aufgrund Ihres Schulabschlusszeugnisses nicht direkt zum Fachstudium zugelassen werden können, ist die Aufnahme des Studiums in der Regel nach dem erfolgreichen Ablegen der "Feststellungsprüfung" am Studienkolleg bzw. bei Nachweis von mehreren erfolgreichen Studiensemestern für dasselbe Studienfach möglich.
Über die Anerkennung Ihres ausländischen Zeugnisses können Sie sich vorab im Internet in der Datenbank anabin » www.anabin.de informieren.
Antrag auf Zulassung zum Studium / Antragsunterlagen
Zur Bearbeitung Ihres Antrages sind folgende Unterlagen einzureichen:
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Antrag auf Zulassung zum Studium" mit lückenlosem Lebenslauf » kann hier heruntergeladen werden
- eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Originals des Sekundarschulabschlusszeugnisses mit Fächer- und Notenteil
- eine amtlich beglaubigte Kopie über den Nachweis der bestandenen allgemeinen Hochschulaufnahmeprüfung (nur von Bewerbern aus einigen Ländern, z.B. Iran, Türkei, Korea)
- amtlich beglaubigte Kopien von Studiennachweisen (Fächer-, Notenübersicht) und erworbenen Hochschulabschlüssen (Abschlussdiplom, Fächer- und Notenübersicht)
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse
- die Überprüfungsbestätigung der Deutschen Botschaft in Peking/ China für chinesische Studienbewerber bzw. der Deutschen Botschaft in Ulan-Bator/ Mongolei für mongolische Studienbewerber
- eine Passkopie (gegebenenfalls mit Einreisevisum und Aufenthaltsbewilligung)
- gegebenenfalls Beleg über die Einzahlung der Bearbeitungsgebühr
Bitte reichen Sie keine Originale, sondern Kopien ein. Beachten Sie, dass alle Kopien in amtlich beglaubigter Form eingereicht werden müssen. Kopien und Übersetzungen aus dem Ausland sollten von der dortigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigt sein. In Deutschland kann die amtliche Beglaubigung einer Kopie durch jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel (mit Emblem) führt, oder von einem Notar vorgenommen werden.
Die Beglaubigungen müssen den Beglaubigungsvermerk, Unterschrift des Beglaubigenden und Dienstsiegelabdruck enthalten.
Alle Unterlagen, welche in Ihrem Heimatland nicht in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt werden, müssen mit einer entsprechenden Übersetzung eingereicht werden. Die Richtigkeit der Übersetzung ist durch die zuständige deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung im Herkunftsland oder von einem vereidigten Dolmetscher in der Bundesrepublik Deutschland zu bestätigen.
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Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der hier angegebenen Links übernehmen wir keine Garantie.Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Institution. |
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