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Sonntag | 05.09.2010

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INFORMATIONEN » Studienkollegs » Sachsen » Kiel (FH)
Studienkollegs an Fachhochschulen (FH)
Informationen rund um das Studium in Kiel. Benutzen Sie die Links für weiterführende Kontaktinfos. Über Mitteilung wichtiger
Änderungen bezüglich Telefon, Fax, eMail, Erreichbarkeit der Links usw.
per eMail an » WEBMASTER@STUDIENKOLLEG.DE würden wir uns freuen.
STADTINFORMATIONEN Kiel (2003)
Fläche
Gesamt Stadtfläche: 11.362 ha
Bebaute fläche: ???
Einwohner
Wohnbevölkerung Insgesamt: 229.044
ausländische Bewohner: ???
TIPP !!
  » Kiel
 Bewerbung
Bewerbung für Ausländer/innen

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
  • Zulassungsantrag » bitte den Zulassungsantrag aus dem Studienangebot herunterladen
  • Hochschulzugangsberechtigung
    • Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber mit einer gültigen Gleichwertigkeitsbescheinigung der ausländischen Bildungsnachweise können sich direkt an der Fachhochschule Kiel bewerben.
    • Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, die ein Studienkolleg besucht und abgeschlossen haben können sich auch direkt bei der Fachhochschule Kiel bewerben.
    • Alle weiteren ausländischen Studienbewerber/innen mit Bildungsnachweisen aus dem Ausland haben sich ab dem 1. Mai 2004 direkt bei » ASSIST e.V., Vorprüfstelle der Bewerbungsunterlagen, zu bewerben. » Informationen finden Sie hier. Englische Version
  • Für chinesische Studienbewerber: Bevor Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise beantragen können, wenden Sie sich bitte an die
    » Akademische Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft in Peking. Die Prüfstelle nimmt eine Überprüfung Ihrer Nachweise vor und lädt Sie ggf. zu einem persönlichen Gespräch ein. Bei positivem Bescheid wenden Sie sich anschliessend bitte an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.
  • Praktikum (ist nicht für alle Studiengänge erforderlich)
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Der Nachweis von Sprachkenntnissen ist mit dem Zulassungsantrag einzureichen.
  • erfolgreich absolvierte Studiensemester an einer heimatlichen Hochschule nachweisen,
  • Als Nachweis deutscher Sprachkenntnisse wird u.a. anerkannt:
    • Das große und kleine deutsche Sprachdiplom und die Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts,
    • das Zeugnis der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und -bewerber (DSH),
    • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF); Informationen erhalten Sie im Sprachenzentrum (SZ) der Fachhochschule Kiel unter der Telefonnummer: *49 (0)431 210-3603
    • Abschluss eines Studienkollegs (Feststellungsprüfung).
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der
Zulassungsstelle der Fachhochschule Kiel,
Sokratesplatz 1,
24149 Kiel,
Tel.: 0431/210-1338

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Zusätzliche Voraussetzungen für chinesische Studienbewerber(Innen):

Antragsteller aus der VR China müssen ab sofort mit ihren Antragsunterlagen die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) in Peking über die Überprüfung ihrer Leistungsnachweise einreichen. OHNE diese Bescheinigung werden die Anträge NICHT bearbeitet.
Die Adresse der Akademischen Prüfstelle lautet:
    Landmark Tower 2 Büro 0311
    8 North Dongsanhuan Road
    Chaoyang District
    100004 Beijing.
Telefonisch ist die Akademische Prüfstelle für Auskünfte und das Anfordern von Antragsformularen unter den folgenden Nummern zu erreichen:
STUDIENKOLLEG Schleswig-Holstein (FH)
Postanschrift:
Studienkolleg Schleswig-Holstein (FH)
Heikendorfer Weg 93c
D - 24149 Kiel
Kontakt:
Telefon: +49 4312 - 104830
Fax: +49 4312 - 104831
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 - 11:00 Uhr
   
eMail: studienkolleg@fh-kiel.de
   
Internet: http://www.stk.fh-kiel.de/index.htm
Informationen im Internet:
» Allgemeine Informationen
» Aktuelle Termine
» Bewerbung für Ausländer/innen
» Formular
» DAAD Zulassungsdatenbank
» Besonderer Hinweis für Bewerber aus der VR China
» Akademisches Auslandsamt FH Kiel
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Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der hier angegebenen Links übernehmen wir keine Garantie.Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Institution.
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