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INFORMATIONEN » Studienkollegs »
Rheinland-Pfalz
» MAINZ |
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| Studienkollegs an wissenschaftlichen Hochschulen |
Informationen rund um das Studium in »
Mainz. Benutzen Sie die Links für weiterführende Kontaktinfos.
Über Mitteilung wichtiger Änderungen bezüglich Telefon, Fax, eMail, Erreichbarkeit der Links usw. per eMail an
» WEBMASTER@STUDIENKOLLEG.DE würden wir uns freuen.
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| Fläche |
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| Gesamtfläche: |
??? ha |
| Bebaute fläche: |
??? ha |
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| Einwohner |
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| Wohnbevölkerung Insgesamt: |
200.919 |
| ausländische Bewohner: |
32.472 |
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| TIPP !! |
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| Website: |
» Johannes Gutenberg |
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Bewerbung |
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Bewerbung
A) Ausländische Studienbewerber
- Die ausländischen Studienbewerber legen bei der deutschen konsularischen Vertretung in ihrem Heimatland ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) und einen Finanzierungsnachweis vor und beantragen ein 3-monatiges Studienbewerber- oder Studentenvisum zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
Bitte nicht mit einem Touristenvisum oder ohne Visum einreisen!
Die Umwandlung eines Touristen- oder anderen Visums in ein Studentenvisum nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist nicht möglich.
- Nach der Ankunft in Deutschland muss die Anmeldung innerhalb einer bestimmten Frist bei der Ausländerbehörde des Wohnsitzes erfolgen, die dann die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Sobald die Hochschule die Zuweisung zur Feststellungsprüfung und damit zum Studienkolleg gegeben hat, können die Studienbewerber das längerfristige Studienvisum bei der Ausländerbehörde an ihrem Wohnort in Deutschland beantragen.
- Vom Heimatland aus oder nach Ankunft in Deutschland beantragen die Bewerber bei der Hochschule ihrer Wahl eine Zulassung für das Studienfach/die Studienfächer ihrer Wahl.
Bewerbungen müssen direkt an die Zulassungsstelle der Universität gerichtet werden - nicht an das Studienkolleg!
- Da es für eine Reihe von Studienfächern Zulassungsbeschränkungen gibt - "numerus clausus" -, bitte unbedingt auch das Studienfach der zweiten und dritten Wahl angeben!
Beratung erhält man beim » Akademischen Auslandsamt der Universität.
- Die Zulassungsstelle der Universität informiert das Studienkolleg über die Zuweisung und die Bewerber werden automatisch zur Aufnahmeprüfung des Studienkollegs eingeladen.
- Zu beachten:
Für die Studienkollegs der anderen Bundesländer Deutschlands gelten jeweils eigene Regelungen, was das Zulassungs- und Zuweisungsverfahren angeht, die sich zum Teil von den für das Studienkolleg Mainz geltenden Richtlinien unterscheiden.
Es ist daher dringend zu empfehlen, sich bei dem Studienkolleg zu informieren, an dem man die Feststellungsprüfung ablegen will.
- Für die Fachhochschulen des Landes Rheinland-Pfalz ist das » Fachhochschul-Studienkolleg in Kaiserslautern zuständig. Die Bewerbung erfolgt zentral am Studienkolleg Kaiserslautern und nicht - wie für das Studienkolleg Mainz - an der jeweiligen Hochschule.
B) Studienbewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit
- Deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsnachweis, sofern sie ihren ersten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, wenden sich an:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Kurfürstliches Palais
Postfach 1320
54203 Trier,
oder: poststelle@add.rlp.de
Eine direkte Bewerbung beim Studienkolleg ist NICHT möglich.
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Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der hier angegebenen Links übernehmen wir keine Garantie.Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Institution. |
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