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INFORMATIONEN » Studienkollegs »
Mecklenburg-Vorpommern
» WISMAR (UNI/FH) |
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| Studienkollegs an wissenschaftlichen Hochschulen |
Informationen rund um das Studium in »
Wismar. Benutzen Sie die Links für weiterführende Kontaktinfos.
Über Mitteilung wichtiger Änderungen bezüglich Telefon, Fax, eMail, Erreichbarkeit der Links usw. per eMail an
» WEBMASTER@STUDIENKOLLEG.DE würden wir uns freuen.
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| Wohnbevölkerung Insgesamt: |
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| ausländische Bewohner: |
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| Website: |
» Bilder aus Vorpommern |
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Bewerbung |
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ALLGEMEINE HINWEISE
Wer muss ein Studienkolleg besuchen ?
Ausländische Studienbewerber, die ein Studium an einer Hochschule in Deutschland aufnehmen wollen und für die nach den Bewertungsvorschlägen* ein direkter Hochschulzugang nicht möglich ist, müssen vor Aufnahme des Studiums die Feststellungsprüfung bestanden haben. Der Feststellungsprüfung geht die Vorbereitung an einem Studienkolleg voraus.
Die Feststellungsprüfung kann auch ohne vorherigen Besuch eines Studienkollegs abgelegt werden (Externenprüfung).
Aufgaben des Studienkollegs:
Studienkollegs haben die Aufgabe, ausländische Studienbewerber so vorzubereiten, dass bei der Aufnahme eines Studiums sowohl ihr Wissensstand als auch die Kenntnisse wissenschaftlicher Methoden denen deutscher Studienanfänger vergleichbar sind. Die Ausbildung erfolgt in Schwerpunktkursen, die dem angestrebten Studium entsprechen.
Dauer und Abschluss der Ausbildung am Studienkolleg:
Für die Ausbildung am Studienkolleg in den Schwerpunktkursen sind zwei Semester vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit auf ein Semester verkürzt bzw. um höchstens zwei Semester verlängert werden. Jedes Semester kann nur einmal wiederholt werden.
Dauer und Abschluss der Ausbildung am Studienkolleg:
Für die Ausbildung am Studienkolleg in den Schwerpunktkursen sind zwei Semester vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit auf ein Semester verkürzt bzw. um höchstens zwei Semester verlängert werden. Jedes Semester kann nur einmal wiederholt werden.
Die Ausbildung am Studienkolleg schließt in den Schwerpunktkursen mit der Feststellungsprüfung ab. In dieser Prüfung weisen die ausländischen Studienbewerber nach, dass sie die sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen für die von ihnen angestrebte Studienrichtung erfüllen und damit für die Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland geeignet sind.
Antrag auf Zulassung zum Studium / Antragsunterlagen
Zur Bearbeitung Ihres Antrages sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf Zulassung zum Studium
- Visum für Studienzwecke (Touristenvisum genügt nicht)
- Abiturzeugnis (Kopie oder Abschrift, beglaubigt) Übersetzung des Abiturzeugnisses (beglaubigt durch einen vereidigten Übersetzer)
- Deutschkenntnisse
- bestandener Aufnahmetest im Fach Deutsch
Bewerbungstermine und Termine für den Aufnahmetest sind zu erfragen bei Frau Riecke Tel.: 03841- 753 402.
Bewerbungen zur Aufnahme im Studienkolleg (Aufnahmetest) sind zu richten an :
Hochschule Wismar
Fachhochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung
Dezernat II, Auslandsangelegenheiten
Postfach 1210
D - 23952 Wismar
Ansprechpartnerin:
Frau Riecke
Telefon (03841) 753 402
Fax (03841) 753 383
* Bewertungsvorschläge:
Ausländische Bildungsnachweise und ihre Bewertung in der Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben vom Sekretariat der Kultusministerkonferenz,
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
» www.anabin.de
» www.kmk.org/zab/home.htm
Alle Unterlagen, welche in Ihrem Heimatland nicht in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt werden, müssen mit einer entsprechenden Übersetzung eingereicht werden. Die Richtigkeit der Übersetzung ist durch die zuständige deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung im Herkunftsland oder von einem vereidigten Dolmetscher in der Bundesrepublik Deutschland zu bestätigen.
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Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der hier angegebenen Links übernehmen wir keine Garantie.Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Institution. |
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